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   KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14   

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https://dejure.org/2015,3652
KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14 (https://dejure.org/2015,3652)
KG, Entscheidung vom 24.02.2015 - 1 W 380/14 (https://dejure.org/2015,3652)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 1 W 380/14 (https://dejure.org/2015,3652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 PStG, § 48 PStG, § 33 PStV, § 35 PStV, § 4 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthV
    Geburtsregistereintrag für ein Flüchtlingskind: Identitätsnachweis der Eltern durch Reiseausweise für Ausländer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Identität aufgrund des Reiseausweises eines Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    PStG § 47, PStG § 48, AufenthV § 4 Abs. 6 S. 1, PStG § 9 Abs. 2 S. 1, PStG § 9 Abs. 2 S. 2, AufenthV § 5 Abs. 1
    Identitätsnachweis, Reiseausweis für Ausländer, Identifikationsfunktion, Geburtsurkunde, Personenstandsurkunde, Identitätsfeststellung, Geburtseintrag, Beurkundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Identität aufgrund des Reiseausweises eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 20.08.2013 - 2 W 54/13

    Personenstandsverfahren: Identitätsnachweis der staatenlosen Mutter bei

    Auszug aus KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14
    Den in einem solchen Reiseausweis enthaltenen Personaldaten kommt kein öffentlicher Glaube zu, so dass dieser Passersatz nicht geeignet ist, den Nachweis der Identität des Beschwerdeführers zu erbringen (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 1 W 279/09 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 30; OLG München, FGPrax 2011, 298, 299).
  • VG Augsburg, 09.10.2012 - Au 1 K 12.903

    Reiseausweis für Ausländer; Unzumutbarkeit der Passbeschaffung (bejaht); nicht

    Auszug aus KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14
    Der Reiseausweis für Ausländer hat damit grundsätzlich auch eine Identifikationsfunktion (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 9. Oktober 2012 - Au 1 K 12.903 - juris), jedoch mit der Einschränkung, dass die ausstellende Ausländerbehörde keine Garantie für die Richtigkeit der darin enthaltenen Daten übernimmt (Maor, a.a.O., 223).
  • OLG München, 15.09.2011 - 31 Wx 273/11

    Personenstandssache: Legitimationswirkung eines mit einem einschränkenden Vermerk

    Auszug aus KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14
    Den in einem solchen Reiseausweis enthaltenen Personaldaten kommt kein öffentlicher Glaube zu, so dass dieser Passersatz nicht geeignet ist, den Nachweis der Identität des Beschwerdeführers zu erbringen (Senat, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 1 W 279/09 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OLG Schleswig, FGPrax 2014, 28, 30; OLG München, FGPrax 2011, 298, 299).
  • KG, 22.09.1998 - 1 W 583/98

    Anspruch auf Adelsbezeichnung trotz Nichtverwendung der Bezeichnung lange Zeit

    Auszug aus KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14
    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307; Beschluss vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 -, NJW-RR 1993, 516, 517).
  • KG, 11.08.1992 - 1 W 5611/91
    Auszug aus KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14
    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307; Beschluss vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 -, NJW-RR 1993, 516, 517).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung in StAZ 2015, 208 veröffentlicht ist, hat eine Berichtigung nach § 48 PStG zu erfolgen.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 80/16

    Voraussetzungen einer Beurkundung in den Personenstandsregistern

    Es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f und StAZ 2015, 208 ff sowie StAZ 2016, 174 f; OLG Hamm StAZ 2015, 110 ff; SchlHOLG FGPrax 2014, 28 ff; OLG Köln StAZ 2007, 178 f).
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 561/17

    Anerkennung eines ausländischen Urteils über Bestätigung einer Ehe

    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 W 380/14 - StAZ 2015, 208, 209; Beschluss vom 17. Juli 2012 - 1 W 623/11 - StAZ 2013, 80, 81).

    Die in den Geburtseinträgen gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 PStV - im Zeitpunkt der Folgebeurkundungen zunächst zu Recht - erfolgten Vermerke zur Identität des Beteiligten zu 2 entbehren danach inzwischen einer Grundlage und sind antragsgemäß zu berichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2015, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 20 W 137/15

    Keine pauschale Ablehnung der Mitwirkung des Standesamts bei der Eheschließlung

    Auch wenn die Ausländerbehörde mit dessen Ausstellung keine Garantie für die Richtigkeit der darin enthaltenen Daten übernimmt (vgl. Maor, ZAR 2005, 222 ff), kommt dem Reiseausweis für Ausländer ohne einschränkenden Vermerk grundsätzlich auch eine Identifikationsfunktion zu (vgl. KG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 W 380/14 - ; VG Augsburg, Urteil vom 9. Oktober 2012 -Au 1 K 12.903 - jeweils dok. bei juris; vgl. auch OLG Schleswig FGPrax 2014, 279 zum Reiseausweis für Staatenlose).

    Da konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Identität begründen könnten, weder bei der Überprüfung der Ausländerakte im Befreiungsverfahren für das Ehefähigkeitszeugnis zu Tage getreten, noch von den Beteiligten zu 1) und 2) aufgezeigt oder im Übrigen sonst für den Senat ersichtlich sind, ist hier auch für das standesamtliche Verfahren von einer ausreichend geklärten und nachgewiesenen Identität auszugehen (so auch KG, Beschluss vom 24. Februar 2015 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 143/17

    Voraussetzungen der Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags im

    Es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f und StAZ 2015, 208 ff sowie StAZ 2016, 174 f; OLG Hamm 2015, 110 ff; SchlHOLG FGPrax 2014, 28 ff; OLG Köln StAZ 2007, 178 f; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 3. März 2017 in Sachen I-3 Wx 80/16).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 3 Wx 146/17

    Zulässigkeit der Ergänzung der im Geburtenregister unausgefüllt gebliebenen

    An den Nachweis dieser Richtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen; es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f. und StAZ 2015, 208 ff.; OLG Hamm StAZ 2014, 110 ff.; SchlOLG FGPrax 2014, 28 ff.; OLG Köln StAZ 2007, 178 f.; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 03. März 2017, Az.: I-3 Wx 80/16).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - 3 Wx 83/17

    Zulässigkeit der Berichtigung des Eintrags des Familiennamens eines Kindes

    Es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (KG FGPrax 2013, 170 f und StAZ 2015, 208 ff sowie StAZ 2016, 174 f; OLG Hamm 2015, 110 ff; SchlHOLG FGPrax 2014, 28 ff; OLG Köln StAZ 2007, 178 f; Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 3. März 2017 in Sachen I-3 Wx 80/16).
  • KG, 05.09.2023 - 1 W 221/23

    Anforderungen an den Nachweis der Identität der Eltern eines Kindes als

    Den in einem solchen Reiseausweis enthaltenen Personaldaten kommt kein öffentlicher Glaube zu, so dass dieser Passersatz nicht geeignet ist, den Nachweis der Identität seines Inhabers zu erbringen (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 W 380/14 - StAZ 2015, 208, 209).
  • OLG Hamburg, 11.05.2023 - 2 W 20/23

    Bindungswirkung der Entscheidung eines ausländischen Gerichts über die

    Im Hinblick auf die Funktion der Personenstandsbücher als öffentliche Register (vgl. § 54 PStG ) gilt dabei als Maßstab der Vollbeweis; eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (OLG Hamburg v. 12.4.2022, 2 W 1/22; KG v. 24.2.2015, 1 W 380/14, BeckRS 2015, 4515 Rn. 7; OLG Hamburg v. 17.3.2014, 2 W 24/12, FGPrax 2014, 231 ; OLG Düsseldorf v. 9.5.1997, 3 Wx 261/96, FamRZ 1997, 1480, 1481).
  • KG, 13.09.2023 - 1 W 221/23

    Von der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgestellter Reisepass als

    Den in einem solchen Reiseausweis enthaltenen Personaldaten kommt kein öffentlicher Glaube zu, so dass dieser Passersatz nicht geeignet ist, den Nachweis der Identität seines Inhabers zu erbringen (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 W 380/14 - StAZ 2015, 208, 209).
  • OLG Bamberg, 24.03.2021 - 4 W 2/21

    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens, Öffentliche Urkunde, Beschwerdeführer,

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